Erste Hilfe im Betrieb zu Zeiten der Corona-Pandemie

Reanimation durch Ersthelfer:

Eine Atemspende (Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung) durchzuführen ist für Laien nicht zwingend erforderlich, dies galt auch schon vor der Corona-Pandemie. Wichtig ist aber eine durchgehende effiziente Herzdruckmassage und zwar solange bis professionelle Helfer übernehmen. (Ausnahme: Reanimation von Kindern!) und – falls vorhanden- einen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Anwendung zu bringen.

Nicht zumutbar ist die Pflicht zu einer Form von Hilfeleistung, durch die sich der Ersthelfer selbst in Gefahr bringt. In diesem Fall muss der Ersthelfer für sich selbst entscheiden, ob für ihn persönlich das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen einer Atemspende zu groß erscheint.

Es liegt also im Ermessen der handelnden Personen im Rahmen der Reanimation auf die Beatmung zu verzichten, bis gegebenenfalls eine geeignete Beatmungshilfe zur Verfügung steht.

Laut DGUV können ergänzende Beatmungsmasken vorgehalten werden. Da der Einsatz solcher Masken aber eine Einweisung und praktische Übung erfordert und dies bisher nicht Gegenstand der Ersthelferschulungen ist, können solche Hilfsmittel aktuell nicht zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen:

Die UKBW hat aktuell ihre Empfehlungen zur Durchführung der EH-Kurse angepasst und empfiehlt, die Teilnahme auf „unumgängliche“ Fälle zu beschränken.  Dabei bezieht man sich auf die Veröffentlichung der DGUV, FBEH-100 „Handlungshilfe für Unternehmen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona SARS-CoV-2-Pandemie: