Mutterschutz im Betrieb

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, Mutter und Kind am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz vor Gefahren, Überforderungen, Gesundheitsschäden und finanziellen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen.

Jeder Arbeitgeber hat für die Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in denen explizit die möglichen Gefährdungen für Schwangere und Stillende erfasst sind. Sollten Gefährdungen für die werdende/stillende Mutter vorhanden sein, sind Maßnahmen wie Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel oder ein Beschäftigungsverbot festzulegen, um diese Gefährdungen abzuwenden.

Werdende bzw. stillende Mütter können zwar prinzipiell frei entscheiden, ob und wann sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft oder darüber, dass sie stillen, informieren. Es sollte aber unbedingt bedacht werden, dass ein Schutz von Mutter und Kind vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz nur dann umgesetzt werden kann, wenn die Schwangerschaft frühzeitig bekannt ist.

Deshalb sollten Schwangere insbesondere dann, wenn sie entsprechende Tätigkeitsinhalte mit möglichen schädlichen Einwirkungen (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen) ihre Vorgesetzten nach dem Bekanntwerden einer Schwangerschaft so früh wie möglich informieren – in eigenem Interesse und dem des Kindes! Gerade die Frühschwangerschaft eine sehr sensible Entwicklungsphase für das Kind.

Selbstverständlich kann eine betriebsärztliche Beratung in Anspruch genommen werden, um sich frühzeitig – ggf. auch schon vor Beginn einer geplanten Schwangerschaft – fachkundig über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnhmen zu informieren.