Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gemäß § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

BEM ist ein Angebot an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entweder ununterbrochen oder in Summe länger als 6 Wochen im Laufe der vergangenen 12 Monate arbeitsunfähig erkrankt waren oder sind.

Ziel von BEM

Beschäftigte bei der Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen und Hilfestellung für eine baldige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen, sowie durch geeignete Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und damit den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern.

Ablauf

Beschäftigte, die aufgrund der Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ein Schreiben von PSE erhalten, haben die Möglichkeit mit einem/r der darin genannten Ansprechpersonen ein erstes vertrauliches Gespräch zu führen, in dem es darum geht, wie eine dauerhafte Wiedereingliederung am Arbeitsplatz unterstützt werden kann.

Ansprechpartner

  • Frau Andrea Schmittgall, PSE / Beauftragte des Arbeitgebers
  • alle Betriebsärzte/innen der Medizinischen Dienste
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Konfliktmanagement und psychosoziale Beratung (KMB)

Alle diese möglichen Ansprechpartner behandeln Informationen aus dem BEM-Verfahren streng vertraulich.

Gesundheitsdaten, die bei MED erhoben werden, unterliegen der medizinischen Schweigepflicht und verbleiben bei den Medizinischen Diensten.

In speziellen Fällen, wenn es beispielsweise um die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes oder die Einschaltung eines Rehabilitationsträgers geht, kann es erforderlich sein, dass neben dem ersten Ansprechpartner weitere der oben genannten Stellen einbezogen werden müssen. Die Einbindung weiterer Personen erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Beschäftigten.

Weitere Informationen zu BEM auf den Seiten von PSE: http://www.pse.kit.edu/2008.php