Gefährdungsbeurteilung

Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gehört nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu den Pflichten des Arbeitgebers. Sie ist Grundlage für einen gut funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.

In der Gefährdungsbeurteilung sind systematisch alle relevanten Gefährdungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind oder sein können, zu erfassen und zu bewerten sowie erforderliche Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung soll systematisch betrieben, nachvollziehbar dokumentiert und die Wirksamkeit der abgeleiteten Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft werden.

Hieraus ergibt sich ein Kreislauf, im Sinne eines PDCA-Zyklus (plan-do-check-act):

In der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist das "STOP-Prinzip" zu beachten:

  • Substitution (z.B. eines Gefahrstoffes durch einen nicht oder weniger gefährlichen Arbeitsstoff)
  • Technische Schutzmaßnahmen (z.B. Absaugung, Kapselung von lauten Geräten)
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. Aufenthaltsdauer in Gefahrenbereichen aufs Notwendige beschränken)
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen von persönlicher Schutzausrüstung = PSA).

Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie im KIT-Informationssystem Sicherheit (KISS).

Ebenso wie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen auch die Betriebsärzte bei Bedarf in allen Prozessphasen der Gefährdungsbeurteilung beratend zur Verfügung.