Arbeitsplatzbegehungen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Gemeinsame Begehungen erfolgen unter Einbeziehung von weiteren innerbetrieblichen Akteuren, wie Sicherheitsbeauftragte, Betriebsbeauftragte, Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung. 

Hilfreich ist es, wenn Mitarbeiter bei Begehungen miteinbezogen und sich dazu äußern können, welche Gefahren sie an ihrem Arbeitsplatz sehen, da sie ihren Arbeitsbereich am besten kennen.

 

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Begehungen sollen den Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz Kenntnis über die verschiedenen Arbeitsplätze und deren Anforderungen verschaffen, mögliche Arbeitsschutzdefizite aufzeigen und so gezielte Beratung im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Optimierung der Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft bei der Wahrnehmung von Begehungen in allen vorgesehenen Bereichen unterstützen (§ 2 Abs. 2 ASiG).

Routinebegehungen gem. ASiG:

Um Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich zu gewährleisten, sollen Betriebsbegehungen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden.

Bei solchen allgemeinen Arbeitsplatzbegehungen handelt es sich i.a. um Begehungen eines größeren definierten Betriebsbereiches.

Anlassbezogene Begehungen:

z.B. bei

  • Planung einer neuen Versuchsanlage
  • Fragen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
  • Fragen zum Mutterschutz (bei Meldung einer Schwangerschaft)
  • Ursachenforschung bei Verdacht auf arbeitsplatzbedingte Erkrankung
  • Anforderung/Teilnahmewunsch durch eine der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Individuellen Wunsch von Beschäftigten

Falls Sie Bedarf für eine individuelle betriebsärztliche Begehung an Ihrem Arbeitsplatz sehen, wenden Sie sich bitte zunächst für einen Beratungstermin an die Medizinischen Dienste (über die Sekretariate von MED CN oder MED CS)