Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme. Sie darf technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzen, kann diese aber wirksam ergänzen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt im geschützten Raum und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht der Betriebsärzte.

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge darf nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen, sogenannte Eignungsuntersuchungen, verwechselt werden.

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Auch Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!