Aus- und Weiterbildung
Erste Hilfe |
Ersthelferkurse (Anmeldung von Teilnehmern zur Erste-Hilfe-Ausbildung) |
Die Unfallversicherungsträger haben im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie die Empfehlung ausgesprochen, die Aus- und Weiterbildungskurse zur Ersten Hilfe unter vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen nach DGUV stattfinden zu lassen. |
Medizinische Dienste des KIT Campus Nord sind als Ausbildungsstelle für betriebliche Ersthelfer ermächtigt
Die Medizinischen Dienste des KIT Campus Nord sind von der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie in Funktion als "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" ermächtigt, Erste-Hilfe-Ausbildungen und -Fortbildungen zur Schulung von betrieblichen Ersthelfern durchzuführen.
Frau Dr. Stahl, Leiterin der Medizinischen Dienste, ist von der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie für die "Ausbildung Erste Hilfe" als verantwortliche Ärztin benannt.
Für die Koordination der Kurstermine und die Durchführung der Kurse sind Herr Seitz und Frau Scherer zuständig. Bei Anfragen melden Sie sich bitte unter Tel. 22813.
Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb |
Notruf | 3333 |
Der Notruf soll folgendes enthalten: | |
Wo ist es passiert? | Notfallort, Straße, Betriebsteil, Bau-Nr., Etage, Raum-Nr. |
Was ist passiert? | Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Person, besondere Gefahren |
Wie viele Verletzte, Erkrankte? | |
Welche Art von Verletzungen? | Ungefähre Verletzung,Erkrankung? Schwere besondere Zustände (z.B. Bewusstlosigkeit, Schock) |
Warten auf Rückfragen! | Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Alarmzentrale beendet wird. |
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen über die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Die Ausbildung zu Ersthelfern erfolgt im Erste-Hilfe-Lehrgang, der 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Die Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Training ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung vor nicht mehr als 2
Jahren
Die Bemessung der Anzahl an Ersthelfern je Betrieb legt die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit 5% im
technischen Bereich mit 10% der Beschäftigten fest.
Die Überwachung der Fortbildungsfristen ist Pflicht des
Unternehmers bzw. hier im KIT der jeweiligen
Dienstleistungseinheit oder des Instituts.
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