Aufgaben der Arbeitsmedizin

Ziel der Arbeitsmedizin ist die Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung

Im Gegensatz zu anderen Ärzten, kennen Betriebsärzte die Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen und können daher beurteilen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Gesundheit eines Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Betriebsärzte sind Berater sowohl des Arbeitgebers als auch der Beschäftigten.

Die Aufgaben von Betriebsärzten sind insbesondere:

  • Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
  • Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb, z.B. durch Begehung der Arbeitsstätten.

Es ist nicht Aufgabe der Betriebsärzte, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen!

Wie alle Ärzte unterliegen auch Betriebsärzte der ärztlichen Schweigepflicht!

Betriebsärzte sind in der Anwendung der arbeitsmedizinischen Fachkunde fachlich weisungsfrei und nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen.