Reisemedizin
Dienstreisen in Länder mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen: arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge / reisemedizinische Beratung
Für dienstliche Reisen von Beschäftigten des KIT ist zu beachten:
Wenn im Zielland besondere klimatische Belastungen und Infektionsgefährdungen zu erwarten sind, schreibt die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach G35 vor.
Die sich aus der Dienstreise ergebenden Gefährdungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und zu beurteilen. Dazu zählen beispielsweise die Gefahren im Zielland durch Kriminalität, militärische Konflikte, hohes Unfallrisiko im Straßenverkehr, Naturkatastrophen. Bei längerdauernden Auslandsentsendungen wäre auch die psychosoziale Belastung zu betrachten.
Weiterhin spielen Aspekte wie Klima, Hygiene, Infektionskrankheiten, Umweltbelastungen (Smog) und unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort eine Rolle.
Wie im Schreiben des Präsidiums vom 23.07.2018 ausgeführt ist, gibt die DGUV-Information 240-350 Auskunft, für welche Reiseziele eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Generell gilt: Besondere klimatische Belastungen (Hitze, Kälte, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit) und / oder Infektionsgefährdungen sind in der Regel in Gebieten zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite sowie in Polarregionen anzunehmen.
Zusätzlich trifft das auch für bestimmte Länder zu, die auf der in der DGUV-Information enthaltenen Weltkarte innerhalb des durch die roten Linien umschlossenen Bereiches liegen. Eine Mindestreisedauer als „Untergrenze“ existiert nicht.
Kern der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die individuelle reisemedizinische Beratung des Beschäftigten durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. Im Beratungsgespräch werden mögliche medizinische Gefährdungen, sinnvolle Präventionsmöglichkeiten und in der Regel auch Reiseimpfungen thematisiert.
Wenn Reiseimpfungen indiziert sind, werden sie von den Medizinischen Dienste angeboten.
Das Beratungsgespräch selbst ist verpflichtend. Weitere medizinische Maßnahmen wie Reiseimpfungen sind freiwillig und können (falls indiziert) zwischen Beschäftigtem und Betriebsarzt vereinbart werden.
Impfungen wirken erst nach einer gewissen Zeit. Außerdem kann es sein, dass mehrere Impfungen mit zeitlichen Abständen angezeigt sind. Zudem gibt es für bestimmte Länder Vorschriften zu Impfungen mit obligaten zeitlichen Vorgaben bei Einreise oder bei Ausreise (!).
Es empfiehlt sich daher dringend, einen Beratungstermin bei den Medizinischen Diensten, wenn irgend möglich spätestens 6 Wochen vor Abreise, zu vereinbaren. Denken Sie daran, zu dieser Beratung Ihre bisherigen Impfdokumente mitzubringen.
Übrigens: Das KIT hat einen externen Dienstleister für Notfälle auf Dienstreisen verpflichtet („KIT-Helpline“). Den Link zu einem Merkblatt finden Sie im KISS.