Aufgabenfelder von Betriebsärzten

Die Aufgaben von Betriebsärzten sind im Wesentlichen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Demnach beraten Betriebsärzte Unternehmen bzw. Führungskräfte in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.

Mögliche Beratungsanlässe:

Aufgabenfelder von Betriebsärzten
  • Fragen zu Ergonomie, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen oder sozialen sowie sanitären Einrichtungen
  • Fragen zu Ergonomie, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen Fragen, z.B. auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt sind oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
  • der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Auswahl, Erprobung und Nutzung von Körperschutzmitteln (z.B. Hautschutzplan, Gehörschutz, orthopädische Arbeitsschuhe)
  • der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bezüglich Meldekriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Fragen zur Eingliederung bzw. (stufenweisen) Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bei Behinderung oder nach längerer Erkrankung von Beschäftigten (BEM)
  • Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens von Beschäftigten und Führungskraft durch Konflikte oder bei Konflikten durch gesundheitliche Beeinträchtigung/ Handicaps von Beschäftigten
  • absehbarer gesundheitlicher Gefährdung von Personen im betrieblichen Umfeld (Mitarbeiter, Kollegen), z.B. bei Hinweisen auf Suchtverhalten, psychische Veränderungen