Eignungsuntersuchungen

Neben den Vorsorgen gemäß der ArbMedVV können aufgrund besonderer Rechtsvorschriften auch Eignungsuntersuchungen mit entsprechenden Tauglichkeitsaussagen Voraussetzung für bestimmte Tätigkeitsfelder sein, dies betrifft z.B. Beschäftigte der Werkfeuerwehr oder beruflich strahlenexponierte Personen. Weitere Informationen zu Eignungsuntersuchungen hier.

Einstellungsuntersuchungen

Eine Einstellungsuntersuchung vor oder direkt nach Aufnahme der Tätigkeit mit Aussage zur gesundheitlichen Eignung ist im KIT dann gefordert, wenn das Tätigkeitsprofil Aufgaben mit besonderen Rechtsvorschriften umfasst (z.B. nach Strahlenschutzverordnung, Feuerwehrdienstverordnung) oder wenn eine Tätigkeit mit einem erhöhten Risiko zur Selbst- oder Drittgefährdung besteht (z.B. Kran-, Staplerbedienung, Arbeiten mit Absturzgefahr)